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 Proton verklagt Apple: Sammelklage soll Monopol brechen
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Proton verklagt Apple: Sammelklage soll Monopol brechen

Der Schweizer Technologie-Anbieter Proton ist einer Sammelklage vor dem US-Bundesgericht in Kalifornien beigetreten. Ziel ist es, Apples aus Sicht vieler Entwickler wettbewerbswidrige App-Store-Regeln zu kippen, Preise zu senken und ein freieres, demokratischeres Internet zu sichern.
2. Juli 2025

     

Proton zieht vor Gericht, um laut eigener Aussage Apples App-Store-Monopol aufzubrechen und damit Kosten zu senken, die Auswahl zu vergrössern und Grundrechte im digitalen Raum zu stärken.

Der Vorstoss stützt sich auf aktuelle Wettbewerbsurteile: Die EU-Kommission verhängte im April 2025 eine 500-Millionen-Euro-Strafe, und im Verfahren Epic Games v. Apple ("Swiss IT Magazine" berichtete) warf Richterin Yvonne Gonzalez Rogers dem Konzern vorsätzliche Missachtung gerichtlicher Auflagen vor. Ohne ein US-Verfahren, mahnt Proton, blieben amerikanische Nutzer und Entwickler dauerhaft benachteiligt.
Drei Hauptkritikpunkte stehen laut Proton im Zentrum der Klage:

1: 30-Prozent-Provision & Zahlungsverbot – Apples Pflichtabgabe auf In-App-Käufe verteuert Dienste künstlich und benachteiligt Abo-Modelle, die auf Datenschutz statt Datenhandel setzen.

2: Politische Zensur & Marktmacht – Durch vollständige Distributionskontrolle kann Apple Apps nach Regierungswunsch sperren; VPN-Entfernungen in Russland oder Nachrichten-App-Verbote in China zeigen das Risiko für Meinungsfreiheit.

3: Eingeschränkte Nutzererfahrung – Verbote von externen Links, Limitierungen bei Standard-Apps und Hintergrundprozessen sowie ein intransparentes Abo-System verschlechtern Usability und Datenportabilität.
Proton verlangt daher nicht nur Schadenersatz, sondern strukturelle Reformen wie alternative Bezahlsysteme und die Öffnung für konkurrierende App-Stores. Apple lähme nämlich absichtlich Apps von Drittanbietern, die mit Apple-Diensten konkurrieren, indem es Funktionen, die für Apple-Apps verfügbar sind, für andere Apps nicht verfügbar macht. Eigene Entschädigungen will das Unternehmen über die gemeinnützige Proton Foundation an Demokratie- und Menschenrechtsorganisationen spenden – ein bewusster Gegenpol zu den Erlösen, die Apple in autoritären Märkten erziele.


Unterstützt von den Kanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan sowie Cohen Milstein Sellers & Toll sieht Proton die Klage als langfristigen Präzedenzfall. Der Ausgang könne definieren, ob künftig Plattform-Monopole oder die Nutzer selbst die Regeln des digitalen Ökosystems bestimmen. (dow)


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