Schweizer Provider wie Swisscom, Sunrise oder Proton Mail können elektronische Beweismittel neu mit einer Spezialbewilligung direkt an EU-Strafverfolgungsbehörden herausgeben. Der Bundesrat hat die entsprechende Übergangslösung laut
Mitteilung am 28. Oktober beschlossen. Sie gilt ab sofort und umfasst auch Daten, die in der Schweiz gespeichert sind. Dabei geht es etwa um E-Mails, Chatverläufe oder IP-Adressen.
Hintergrund ist die E-Evidence-Gesetzgebung der EU. Sie erlaubt Strafverfolgungsbehörden, Daten direkt bei Anbietern anzufordern, die ihre Dienste in der EU anbieten. Eine solche Herausgabe kann ohne entsprechende Bewilligung laut Bundesrat jedoch gegen Artikel 271 des Schweizer Strafgesetzbuchs verstossen. Die Unternehmen riskieren damit, entweder Schweizer oder EU-Recht zu verletzen. Mit der Spezialbewilligung will der Bund diesen Konflikt verhindern.
Die Bewilligung erteilt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf Antrag. Voraussetzung ist, dass eine zuständige Strafverfolgungsbehörde in der EU die Datenherausgabe angeordnet hat. Nach spätestens zwei Jahren muss die Bewilligung erneut beantragt werden, sofern noch keine dauerhafte Lösung besteht. Das EJPD bereitet derzeit eine Schweizer Gesetzesgrundlage vor und prüft eine engere Zusammenarbeit mit der EU.
(dow)