Anfang 2025 beschloss der Bundesrat, die KI-Konvention des Europarates zu ratifizieren und ins Schweizer Recht zu übernehmen ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Nun hat der Bundesrat bekannt gegeben, einen Zwischenstand der KI-Regulierung in der Schweiz zur Kenntnis genommen zu haben und gibt damit Einblick in den Stand der Arbeiten.
Die allgemeine Regulierung soll sich auf grundrechtsrelevante Bereiche (z.B. Datenschutz, Transparenz, Nichtdiskriminierung etc.) beschränken. Weitere Gesetzesanpassungen sollen aber "möglichst sektorbezogen" vorgenommen werden. Weitere flankierende Massnahmen und Empfehlungen (Branchendialoge, Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen) werden derweil nicht verbindlich sein. Von dieser Kombination erhofft man" einerseits für einen sichereren Rechtsrahmen sorgen und andererseits der raschen Entwicklung und dem Potential der KI Rechnung tragen", wie das BAKOM schreibt.
Der nun veröffentlichte Zwischenstand besteht aus zwei Teilen. So gibt es einen "Bericht über sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz", im Rahmen dessen Umfragen mit allen Bundesstellen durchgeführt wurden. Der Bericht soll einen Überblick über laufende und geplante Massnahmen in verschiedenen Sektoren aufzeigen.
Zweitens veröffentlicht das BAKOM eine "Handreichung für einen KI-Kodex". Dieses Dokument soll als "Werkzeugkasten" für Verbände und Unternehmen dienen, um freiwillige Massnahmen zu etablieren.
Beide Dokumente (sowie die Vorarbeiten von 2025)
stehen hier zum Download bereit. Die Vernehmlassung für die rechtlich bindenden Massnahmen, für die das Bundesamt für Justiz zuständig ist, ist auf Frühling 2027 angesetzt.
(win)