Die EU-Kommission prüft, ob Metas neue Regeln für die Whatsapp Business Solution gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstossen. Konkret geht es darum, dass KI-Anbieter seit 15. Oktober 2025 nicht mehr über Whatsapp mit Kunden arbeiten dürfen, wenn "allgemeine KI" ihr Hauptdienst ist. Für bereits integrierte KI-Anbieter soll dieselbe Einschränkung ab 15. Januar 2026 gelten – also ab jenem Datum, an dem Dienste wie
Microsoft Copilot aus Whatsapp verschwinden sollen (IT Magazine
berichtete).
Weiter zulässig seien nur noch KI-Funktionen als Ergänzung, etwa für automatisierte Kundenbetreuung über
Whatsapp. KI-Assistenten, mit denen Nutzer direkt chatten und allgemeine Fragen stellen können, wären damit weitgehend ausgeschlossen. Metas eigener Assistent
Meta AI bleibe dagegen auf Whatsapp verfügbar – genau dieser Unterschied steht nun im Fokus der Wettbewerbshüter.
Die Kommission
betont, dass Whatsapp wegen seiner grossen Verbreitung eine besonders starke Stellung im Messaging-Markt hat. Wenn Meta hier Drittanbieter-KI aussperrt, während Meta AI als einziger Dienst voll verfügbar bleibt, könnte das nach Einschätzung der Behörde ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein. Juristisch prüfe Brüssel einen möglichen Verstoss gegen Artikel 102 AEUV, der die Ausnutzung einer dominanten Position im EU-Binnenmarkt verbietet.
Das Verfahren gelte für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, mit Ausnahme von Italien, weil dort bereits die nationale Wettbewerbsbehörde zu Metas Verhalten tätig sei. Die EU-Kommission kündigt ausserdem an, die Untersuchung mit Priorität voranzutreiben. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass der Start eines formellen Verfahrens keine Vorentscheidung bedeutet.
(dow)