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Thurgau lässt erstmals in der Schweiz wohnhafte Bürger E-Voten
Quelle: istockphoto.com

Thurgau lässt erstmals in der Schweiz wohnhafte Bürger E-Voten

Der Kanton Thurgau lässt im März 2026 erstmals im Kanton wohnhafte Bürgerinnen und Bürger E-Voting nutzen. Bisher war das elektronische Abstimmen den im Ausland wohnenden Thurgauern vorbehalten.
26. November 2025

     

Der Kanton Thurgau wagt einen neuen Schritt beim E-Voting: In der Abstimmung vom 8. März 2026 werden die ersten im Kanton wohnhaften Schweizerinnen und -schweizer das E-Voting-System nutzen können. Für den Versuch wurden als Pilotgemeinden Amriswil, Bichelsee-Balterswil, Bischofszell, Kradolf-Schönenberg und Hauptwil-Gottshaus ausgewählt. Wenn der Test erfolgreich verläuft, sollen weitere interessierte Thurgauer Gemeinden schrittweise ab 2027 dazukommen.

Bürgerinnen und Bürger der fünf Pilotgemeinden können sich ab dem 1. Dezember für das elektronische Abstimmen registrieren. Um teilzunehmen, muss die Anmeldung spätestens acht Wochen vor dem Urnengang erfolgen. Für die Abstimmung im März ist der Stichtag damit der 11. Januar 2026.


Zum Einsatz kommt wie bisher das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses ist bereits seit Mitte 2023 im Kanton Thurgau für Auslandschweizerinnen und -schweizer im Einsatz. (win)


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