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E-ID-Abstimmung: So soll der zweite Anlauf gelingen
Quelle: Youtube/Der Schweizerische Bundesrat

E-ID-Abstimmung: So soll der zweite Anlauf gelingen

Neue Architektur, volle Kontrolle durch den Bund und ein Register, das die Vertrauenswürdigkeit von Online-Diensten dokumentiert – dank diesen und weiteren Massnahmen soll die zweite Version der E-ID vor dem Volk bestehen.
12. August 2025

     

Am 28. September entscheidet das Volk zum zweiten Mal über einen digitalen Identitätsnachweis, kurz E-ID. Am Dienstag, 12. August, informierte der zuständige Bundesrat Beat Jans (SP, Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement) im Hinblick auf den Urnengang nun über Details rund um das neue Gesetz. Für Jans zentral ist dabei augenscheinlich eine möglichst transparente Kommunikation, damit die E-ID kein zweites Mal an der Urne scheitert. Denn der erste Versuch, zu dem das Volk 2021 abstimmen konnte, ist mit 64,4 Prozent Nein-Stimmen damals krachend aufgelaufen.


Der wohl wichtigste Grund für diese Niederlage war die Tatsache, dass damals ein privates Unternehmen Herausgeber der Lösung gewesen wäre – für zu viele Bürgerinnen und Bürger ein No-Go. Bei der E-ID 2.0, so Jans in der Pressekonferenz, übernehme der Bund nun die gesamte Verantwortung - von der Ausstellung bis zum Betrieb der notwendigen Infrastruktur. Ebenfalls betont der Bundesrat: Die E-ID sei "freiwillig, sicher und kostenlos". Besonders die ersten beiden Punkte werden jedoch nach wir vor kritisch beäugt, weshalb auch das Referendum zustande gekommen ist.

Der partizipative Ansatz

Die bereits genannte transparente Kommunikation und der Austausch mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft ist für den Bund zentral: Jans nennt immer wieder diesen "partizipativen" Ansatz – dank umfangreichem Feedback und verschiedenen Austauschformaten während der Erarbeitung des Gesetzes soll die neue E-ID durchdachter und breiter abgestützt sein. Man sei beim zweiten Versuch bewusst davon abgerückt, die Details ausschliesslich im Rahmen der Vernehmlassung zu diskutieren. Darüber hinaus solle der partizipative Ansatz auch über die Abstimmung hinaus weitergeführt werden, wie Jans versichert.


Zum Thema Freiwilligkeit der E-ID betont der Bundesrat, dass niemand gezwungen werde, den digitalen Identitätsnachweis zu benutzen: "Alle Dienstleistungen des Bundes bleiben weiterhin auch analog verfügbar." Die Frage, wie gut der Bund dieses Versprechen letztlich halten kann respektive wie gross die Hürden für Personen werden, die sich gegen eine E-ID entscheiden, bleibt aber natürlich offen.

Mehr Sicherheit dank Vertrauensregister

Die Themen Sicherheit und Datenschutz sind derweil vielschichtiger. Wichtig ist hier: Ein Dienst soll immer nur auf die Daten zugreifen dürfen, die für den vorliegenden Fall nötig sind. Weiter muss klar angegeben werden, welche Daten aus der E-ID genutzt werden und es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers, diese freizugeben. Wird etwa ein Altersnachweis erfragt, darf ein Dienst einzig auf diese Information zugreifen. Es soll dank der Architektur dann auch nicht möglich sein, dieses mit weiteren Identifikatoren des E-ID-Besitzers zu verknüpfen.


Ist ein Dienst nicht vertrauenswürdig oder erfragt unnötig viele Daten, soll der Nutzer eine entsprechende Benachrichtigung bekommen, bevor er die Übergabe der Daten erlaubt. Grundlage hierfür ist das das sogenannte Vertrauensregister. Mit diesem soll die Vertrauenswürdigkeit eines Dienstes ausgewiesen werden. Nutzer können, wenn sie auf fragwürdige Datenerfassung stossen, diese beim Bund melden, der den Dienst und dessen Datenerfassung dann überprüft und das Vertrauensregister entsprechend aufdatiert.

Go-Live Mitte 2026

Für Bundesrat Jans ist klar: Wenn es der Bund nicht macht, fällt die Online-Identifikation in die Hände von internationalen, grossen Playern, was dringlichst zu verhindern ist. Statt Big Tech soll der Staat die Kontrolle und Übersicht über diese sensiblen Datenflüsse behalten.

Die Abstimmung am 28. September wird zeigen, ob die neue Infrastruktur und die zugehörige Wallet-App Swiyu das Volk überzeugen. Wenn das Gesetz von den Schweizerinnen und Schweizern angenommen wird, soll das Go-Live der E-ID voraussichtlich im dritten Quartal 2026 stattfinden. (win)


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