EU nimmt Facebook, Google, Twitter und weitere grosse Onlinedienste ins Visier
(Quelle: Depositphotos)
27. April 2023 -
Die EU-Kommission hat die Namen der sehr grossen Online-Plattformen und -Suchmaschinen bekannt gegeben, die dem neuen Digital Services Act unterliegen und nun vier Monate Zeit haben, den entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen.
Das Europaparlament hat im vergangenen Sommer zwei neue Gesetze, den Digital Services Act sowie den Digital Markets Act, beschlossen ("Swiss IT Magazine" berichtete). Nun hat die EU-Kommission die ersten sogenannten Benennungsbeschlüsse im Rahmen des Digital Services Acts bekannt gegeben und damit die Namen der von den entsprechenden Massnahmen betroffenen Plattformen und Suchmaschinen mitgeteilt.
Zu den sehr grossen Online-Plattformen (kurz VLOPs), die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen, gehören folgende Dienste: Aliexpress von Alibaba, der Amazon Store, der Appstore von Apple, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, Linkedin, Pinterest, Snapchat, Tiktok, Twitter, Wikipedia, Youtube und Zalando. Zu diesen 17 Online-Plattformen gesellen sich die beiden Suchmaschinen Bing und Google. Stichdatum für die Erhebung der Nutzerdaten war der 17. Februar 2023.
Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun der EU-Kommission zufolge innerhalb von vier Monaten allen neuen Verpflichtungen des Digital Services Acts nachkommen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines unabhängigen Compliance-Systems sowie die Durchführung und Übermittlung einer jährlichen Risikobewertung an die EU-Kommission. (mv)
Zu den sehr grossen Online-Plattformen (kurz VLOPs), die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen, gehören folgende Dienste: Aliexpress von Alibaba, der Amazon Store, der Appstore von Apple, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, Linkedin, Pinterest, Snapchat, Tiktok, Twitter, Wikipedia, Youtube und Zalando. Zu diesen 17 Online-Plattformen gesellen sich die beiden Suchmaschinen Bing und Google. Stichdatum für die Erhebung der Nutzerdaten war der 17. Februar 2023.
Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun der EU-Kommission zufolge innerhalb von vier Monaten allen neuen Verpflichtungen des Digital Services Acts nachkommen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines unabhängigen Compliance-Systems sowie die Durchführung und Übermittlung einer jährlichen Risikobewertung an die EU-Kommission. (mv)