In Deutschland hat eine gemeinnützige Organisation gegen Meta und verschiedene Händler geklagt, die sogenannte Smart Glasses herstellen und vertreiben – mit der Begründung, die Geräte seien mit den Datenschutzgesetzen nicht vereinbar ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Jetzt doppelt der Schweizer Bürgerrechts- und Konsumentenschutzverein Digitale Gesellschaft nach, allerdings nicht mit einer Klage, sondern mit einem Blogbeitrag und drei klaren Forderungen.
Der Markt für Smart Glasses wachse auf Kosten der Grundrechte, hält Autor Urs Arnold eingangs fest. Die Brillen mit Kamera und Mikrofon würden die Privatsphäre zerstören und seien aus Technologie nicht reguliert. Die Technologie kollidiere direkt mit den Menschenrechten – und löse einen "Chilling-Effekt" aus: Man passe sein Verhalten aus Angst vor ständiger Überwachung gewissermassen präventiv an. Juristisch gesehen geschehe der erste Eingriff in die Privatsphäre im Moment, in dem das Objektiv auf eine Person gerichtet werde – bei Smartphones klar erkennbar, bei Smart Glasses hingegen werde heimlich gefilmt. Smart Glasses sei ein Spionagegeräte, getarnt als Alltagsgegenstände.
Im Schweizer Recht sei das heimliche Filmen zwar strafbar, der Verkauf von Spionagekameras hingegen legal. Und wenn das Bild erst mal im Kasten sei, lenkten die Hersteller solcher Geräte vom zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz ab und betonten das Schweizer Datenschutzgesetz, das die digitale Gesellschaft als "äusserst liberal" betrachtet. Dazu komme noch das Fehlen einer KI-Regulierung, die gesammelten Bilder würden als Rohstoff für Algorithmen dienen, die daraus neue hochsensible Informationen generierten. Insgesamt handle es sich um einen "juristischen Dammbruch".
Bei den in Smart Glasses integrierten Schutzmassnahmen, namentlich einer bei Aufnahme blinkenden LED am Brillengestell, handelt es sich demnach um eine "Illusion des Schutzes in der Praxis". Auf politischer Ebene habe man bisher mit "erschreckender Naivität" reagiert, es herrsche ein völliges Regulierungsvakuum. Die Digitale Gesellschaft fordert aus all diesen Gründen als Erstes ein grundsätzliches Verbot von smarten Brillen mit Kamera und Mikrofon – dies sei das einzig verhältnismässige Mittel. Ausnahmen soll es zweitens nur in streng definiertem Rahmen geben, etwa für Assistenzsysteme für blinde, sehbehinderte oder kognitiv eingeschränkte Menschen sowie für Fachanwendungen in Medizin und Industrie. Und drittens müsse bei solchen Ausnahmen kompromisslos Privacy by Design gelten. Die mit der Brille gewonnenen Daten sollen einzig dem Zweck der tragenden Person dienen und dürfen nicht an Dritte abfliessen.
(ubi)