Die deutsche gemeinnützige Organisation HateAid klagt gegen Meta und eine Reihe von Händlern, darunter etwa Optikerketten wie Fielmann und Elektronikhändler wie
Mediamarkt. Denn der Verkauf von Smart Glasses, die von
Meta, Oakley und Ray-Ban hergestellt werden, sei nach deutschem Recht strafbar, so die klagende Partei. Konkret wird unter anderem ein Verkaufsverbot für die Brille Wayfarer (Gen 2) angestrebt. Auch steht die Forderung nach strengeren und verbindlichen Regeln für die Nutzung von Smart Glasses im Raum.
Laut dem deutschen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) dürften Kameras, die zum unbemerkten Aufnehmen von anderen Personen bestimmt sind, nicht als Alltagsgegenstände getarnt werden. Genau das mache Meta mit seinen Smart Glasses jedoch, gilt das Wayfarer-Modell von Meta doch als meistverkaufte Sonnenbrille der Geschichte, so HateAid.
Das Problem von bildbasierter, digitaler Gewalt sei bereits ohne Smart Glasses gross genug, so die Organisation. Weiter heisst es in der Mitteilung: "Durch Smart Glasses wird nun eine besonders unauffällige Überwachungstechnologie als Alltagsgegenstand getarnt. Nicht selten finden Betroffene erst Jahre später heraus, dass Bildmaterial im Netz kursiert, nachdem es bereits weit verbreitet wurde."
Erstens fordern die Kläger das Vertriebsverbot für Ray-Ban-Meta-KI-Brillen. Zweitens die Sicherstellung von Safety by Design, etwa durch eine klare farbliche Kennzeichnung der Kamera. Drittens fordert HateAid bessere Unterstützung für von digitaler Gewalt betroffenen Menschen.
Für die Schweiz warnt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte EDÖB auf seiner Website vor Smart Glasses. Durch die Möglichkeit, die aufgenommenen Bilder über Social Media sofort weitergeben zu können und die KI-Integration gebe es ein "erhöhtes Risiko für die Persönlichkeitsrechte Dritter". Weiter schreibt der EDÖB: "Eine Bearbeitung von Personendaten unter Verletzung des Transparenzprinzips stellt einen Eingriff in die Persönlichkeit dar, der kaum zu rechtfertigen ist und daher unzulässig ist. Nutzerinnen und Nutzer sollten deshalb sicherstellen, dass allfällig betroffene Drittpersonen über die Aufnahme informiert sind und mit der Bearbeitung ihrer Daten einverstanden sind." Die Missachtung hiervon kann in der Schweiz nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
(win)