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SAP wendet EU-Strafe mit Zugeständnissen ab
Quelle: SAP

SAP wendet EU-Strafe mit Zugeständnissen ab

SAP hat im Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission eine Einigung erzielt und damit eine mögliche Kartellstrafe abgewendet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Softwarekonzern, seine Vertrags- und Supportbedingungen für On-Premise-ERP-Systeme deutlich zu lockern.
10. Juli 2026



SAP konnte eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstösse abwenden. So hat die Europäische Kommission die Zusagen von SAP akzeptiert, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aftermarket-Supportleistungen für lokal installierte ERP-Lösungen auszuräumen. Die EU hatte im September 2025 ein entsprechendes Verfahren aufgrund möglicher Wettbewerbsverzerrungen eröffnet.

SAP will seine Vertrags- und Supportbedingungen jedoch in mehreren Punkten kundenfreundlicher gestalten. Künftig soll es einfacher werden, SAP-Landschaften in getrennte Bereiche aufzuteilen und diese jeweils mit unterschiedlichen Support-Modellen oder verschiedenen Wartungsanbietern zu betreiben. Zudem erhalten Kunden in bestimmten Fällen erweiterte Möglichkeiten, Lizenzen und die dazugehörigen Wartungs- und Suppor-Verträge zu kündigen. Dies gilt unter anderem für Produkte mit reduziertem Support, gescheiterte Implementierungsprojekte, für die SAP verantwortlich ist, Insolvenzen sowie bei einem Personalabbau von mindestens zehn Prozent innerhalb von zwei Jahren. Auch bei Unternehmensverkäufen sollen Lizenzen flexibler übertragen oder beendet werden können.


Darüber hinaus will SAP den Zugang zu sogenannten Single-Metric-Verträgen ausweiten, die eine alternative Berechnung der Lizenz- und Wartungskosten ermöglichen. Das Unternehmen präzisiert ausserdem die Regeln zur Mindestlaufzeit von Support-Verträgen, sodass der Kauf zusätzlicher Lizenzen nicht mehr automatisch eine neue Mindestvertragslaufzeit auslöst. Wiedereintrittsgebühren entfallen künftig, Nachzahlungen für ausgesetzte Wartungsverträge werden reduziert. Für Streitfälle richtet SAP zudem eine interne Anlaufstelle ein.

Die von SAP angebotenen Verpflichtungszusagen gelten weltweit für einen Zeitraum von zehn Jahren, teilt die EU-Kommission mit. Sie sind für den Software-Konzern rechtsverbindlich. SAP begrüsst die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission und teilt mit: "Die Verpflichtungen sorgen für mehr Klarheit, Wahlmöglichkeiten und Schutzmechanismen für Kunden mit komplexen On-Premise-Umgebungen und unterstützen zugleich flexible IT-Strategien, die an geschäftlichen Prioritäten ausgerichtet sind." Die Entscheidung betreffe aber ausschliesslich On-Premise-Wartungsrichtlinien und habe keinen Bezug zu den Cloud-Angeboten von SAP. (sta)


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