Der Weg für
die Verlängerung der Rahmenverträge zur Bereitstellung der Public Cloud des Bundes ist frei. Die Beschwerde gegen die Vergabe wurde zurückgezogen, damit kann die Verlängerung nun wie geplant erfolgen, wie die Bundeskanzlei schreibt. Diese Verlängerung sei notwendig, um die Versorgungslücke zu schliessen, bis die Swiss Government Cloud (SGC) zur Verfügung steht. Diese soll dann ab 2027 eingeführt werden.
Nachdem der Bund im September bekannt gegeben hat, dass die Verträge für das Programm Public Clouds Bund mit fünf Hyperscalern freihändig (ohne Ausschreibung) verlängert wurden, reichte der Genfer Cloud-Spezialist Infomaniak Mitte Oktober 2025
Beschwerde ein.
Auf Anfrage von "Swiss IT Magazine" erklärt Christian Vaglio, Leiter Investor Relations und Sonderprojekte bei
Infomaniak, dass angeichts der zeitlichen Lücke zwischen dem Auslaufen der Verträge (August 2026) und der ab 2027 einzuführenden SGC die fünfjährige Verlängerung berechtigterweise in Zweifel gezogen werden konnte. Um Klarheit über den Freihänder zu erlangen, legte Infomaniak beim Bundesverwaltungsgericht seine Beschwerde ein, wie Vaglio ausführt.
Im Rahmen des Schriftenwechsels im Beschwerdeverfahren haben man dann schlüssige Argumentationen und detaillierte Erläuterungen zur Vergabe und dem Zeitplan des zukünftigen SGC-Marktes vorgelegt bekommen. Dies hat
Infomaniak überzeugt – worauf die Beschwerde Ende November zurückgezogen wurde.
Man bleibe hinsichtlich der Einbindung lokaler und souveräner Anbieter in die Cloud-Beschaffungsstrategie des Bundes aber wachsam, wie Christian Vaglio zum Schluss betont.
(win)