Die NGO
Noyb, die sich für Themen rund um Privacy und Datenschutz in Europa engagiert, hat eine Unterlassungsklage gegen
Meta in Aussicht gestellt. Als Vorbote hat die Organisation nun eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens an den US-Konzern geschickt. Dies, weil Meta angekündigt hat, ab Ende Mai die Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern
für das Training der eigenen Meta AI zu nutzen.
Noyb stützt sich dabei auf die Opt-in-Regel der DSGVO: Wenn Daten von Nutzern abgegrast und für Dinge wie das KI-Training genutzt werden, müssen die Nutzer diesem Vorgehen bewusst zustimmen können. Meta hingegen setzt auf einen Opt-out-Prozess – man muss der Nutzung der eigenen Daten also proaktiv widersprechen. Dies soll laut der offiziellen Ankündigung von Meta zwar transparent sein, ein grosser Anteil der Nutzerschaft wird der Datensammlung in der Praxis damit aber wohl unwissend zustimmen, ohne sich mit dem Inhalt zu befassen.
Bei der Datensammlung fürs KI-Training beruft sich
Meta auf das in der DSGVO festgehaltene "berechtigte Interesse", was beispielsweise bei der Überwachungskamera an einem Geldautomaten geltend gemacht werden kann. Erschwerend kommt im vorliegenden Fall dazu, dass die persönlichen Daten bei einer zu spät erfolgten Ablehnung nicht mehr gelöscht werden können, da sie dann bereits in einem publizierten LLM für die Öffentlichkeit verfügbar wären. Die Löschung, auch die nachträgliche, ist ebenfalls in der DSGVO festgehalten.
Die Lösung des Problems wäre nicht besonders schwer: Meta müsste nur die transparente Auswahl zwischen eine Zustimmung oder Ablehnung der Datennutzung einführen und wäre damit wohl DSGVO-konform.
(win)