Apple erlaubt alternative App Stores in der EU - Schweiz bleibt aussen vor
Quelle: Apple

Apple erlaubt alternative App Stores in der EU - Schweiz bleibt aussen vor

Mit der kommenden iOS-Version 17.4 lässt Apple alternative App Stores in der EU zu, um dem Gesetz über digitale Märkte zu entsprechen. Für die Schweiz gilt die Regelung als nicht EU-Land allerdings nicht.
26. Januar 2024

     

Apple wird die Funktionsweise des iOS-Betriebssystems grundlegend umkrempeln und öffnen. Der Konzern hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) zu entsprechen.

Die Neuerungen, die mit dem kommenden iOS 17.4 eingeführt werden, sind vielfältiger Natur. So wird Apple erstmals App Stores von Dritten zulassen, bis anhin konnte nur der hauseigene App Store genutzt werden, der auf den Geräten vorinstalliert war. Um diese alternativen App Stores allerdings überhaupt nutzen zu können, müssen sie vorab in den Einstellungen explizit freigeschaltet werden. Dazu ist es nun auch möglich, einen Standard-App-Store zu bestimmen. Hingegen wird das Laden von Apps ab einer Website vorläufig noch nicht unterstützt, Apple will hier noch weiter untersuchen, wie es in der Mitteilung heisst. Auch müssen die Drittanbieter, bevor sie ihre Dienste offerieren können, bei Apple eine Genehmigung einholen, wobei geprüft wird, ob sie die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz erfüllen. Wer Apps fürs iPhone entwickelt, muss diese weiterhin bei Apple prüfen lassen und kann dabei festlegen, in welchen weiteren zugelassenen App Stores die Anwendungen angeboten werden sollen.

Mehr Browser-Flexibilität

Neben der Zulassung von alternativen App Stores hat Apple weitere Zugeständnisse hinsichtlich der verwendeten Webbrowser gemacht. Bis anhin mussten alle iOS-Browser auf Apples hauseigene Webkit-Browser-Engine setzen, inklusive Chrome oder Firefox. Fortan wird es den Browser-Herstellern erlaubt sein, auch auf iOS ihre eigenen Engines zu benutzen. Mit der kommenden iOS-Version 17.4 soll eine neue Auswahlmöglichkeit bereitgestellt werden, um den Standard-Browser zu bestimmen.

Weitere Neuerungen betreffen die Freigabe der NFC-Schnittstelle für Zahlungsdienste von Dritten oder die Möglichkeit, dass Entwickler bei benötigten Hardware-Zugriffen bei Apple eine Interoperabilitätsanfrage stellen können.


Last but not least hat Apple auch die Umsatzbeteiligung bei Bezahl-Apps und In-App-Käufen von 15 auf 10 Prozent angepasst. Entwickler mit über einer Million Dollar Umsatz bezahlen statt bisher 30 nur noch 17 Prozent. Dazu wurde eine neue Core Technology Fee eingeführt, die aber erst bei Apps zum Zug kommt, die über eine Million Mal pro Jahr geladen werden

Die Regelung gilt für die 27 Länder der EU, die Schweiz ist somit nicht betroffen und kann nicht von der Öffnung profitieren. (rd)


Weitere Artikel zum Thema

Schutz gegen Diebstahl: iOS 17.3 im Zeichen der Sicherheit

23. Januar 2024 - Mit iOS 17.3 bringt Apple ein Feature namens Stolen Device Protection aufs iPhone. Das soll die User nach dem Diebstahl des Gerätes vor allem vor dem Schlimmsten bewahren.

Zweite Beta von iOS 17.3 versetzt iPhones in Bootschleife

5. Januar 2024 - Wie diverse iPhone-User melden, werden die Geräte nach dem Einspielen der unlängst veröffentlichten Beta 2 von iOS 17.3 in eine Bootschleife versetzt. Apple hat die Beta mittlerweile zurückgezogen.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Welche Farbe hatte Rotkäppchens Kappe?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER