Bundesrat informiert über Swisscom-Zukunft

Die Swisscom darf sich beschränkt an ausländischen Unternehmen beteiligen. Über eine mögliche Privatisierung wird Ende Januar entschieden.
22. Dezember 2005

     

Der Bundesrat hat sich mit dem Thema Swisscom auseinandergesetzt und die strategischen Ziele für die Jahre 2006 bis 2009 beschlossen, sowie Details zur geplanten Privatisierung vorgelegt. Die Swisscom darf sich demnach künftig an ausländischen Unternehmen ohne Grundversorgungsauftrag beteiligen. Dies unter der Voraussetzung, dass eine solche Beteiligung das Kerngeschäft im Inland unterstützt und zur Sicherung des Unternehmens beiträgt. Dabei anerkennt der Bundesrat die Eigenständigkeit der Swisscom und die Entscheidungsgewalt des Verwaltungsrats.
Auch zur allgemeinen strategischen Ausrichtung hat der Bundesrat Ziele beschlossen. So erwartet er von der Swisscom, dass das Unternehmen alle Dienste wie Internet, Sprache sowie TV und Video anbietet und insbesondere in den Bereichen Festnetz und Mobilfunk eine führende Rolle übernimmt.
In finanzieller Hinsicht erwartet der Bundesrat, dass die freien Reserven von rund drei Milliarden Franken durch Aktienrückkäufe und Dividenden auf eine Milliarde abgebaut werden. Die Nettoverschuldung soll auf das Anderthalbfache des EBITDA (Betriebsergebnis vor Steuern und Abschreibungen) begrenzt werden, womit derzeit maximal fünf Milliarden Franken für Zukäufe und Investitionen zur Verfügung stehen. Damit soll das Risiko beschränkt, aber das Wachstum durch Investitionen trotzdem möglich sein.
Die Entscheidung über die Vorlage zur Privatisierung der Swisscom wird voraussichtlich Ende Januar in die Vernehmlassung gehen. Die Regierung hat dazu aber bereits flankierende Massnahmen veorgegeben. So soll die Swisscom verpflichtet werden, bis 2012 die Grundversorgung bei den Telekommunikationsdiensten sicherzustellen. Ausserdem soll die Eigenständigkeit des Unternehmens sichergestellt werden. Zur Diskussion stehen dabei die Beibehaltung einer Sperrminorität des Staates von 33 Prozent, verschärfte Vinkulierungsbestimmungen oder auch die Schaffung einer Volksaktie.


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