Abfuhr für Microsoft

Abfuhr für Microsoft

9. Februar 2006 - Die EU-Kommission weist den Antrag der Gates-Company auf Fristerstreckung im Zusammenhang mit dem laufenden Kartellrechtsverfahren zurück.
Microsoft ist bei der EU-Kommission abgeblitzt. Die Anträge der Gates-Company auf eine Fristverlängerung für eine Stellungnahme und auf vollständige Akteneinsicht im Kartellrechtsstreit wurden zurückgewiesen. Die EU hatte Microsoft aufgefordert, bis 15. Februar eine Stellungnahme zum EU-Gutachten betreffend die Bestimmungen zum Kartellrecht - respektive der Einhaltung dieser durch Microsoft - einzureichen. Die EU hatte Microsoft Korrespondenz-Akten mit Sun, Novell, Oracle und IBM vorenthalten. Ein EU-Sprecher sagte, die Frist von acht Wochen sei lange genug, um eine kurze Erklärung zum EU-Gutachten abzugeben. Die vollständige Akteneinsicht wird Microsoft nicht gewährt.

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