Netzzugang: Bundesverwaltungsgericht gibt Swisscom recht

Schweizer Telekom-Anbieter, die Swisscom für den Netzzugang weniger bezahlen wollen, müssen dies vor Zivilgericht einklagen, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
19. Februar 2010

     

Vor einigen Jahren hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) Swisscom auf Grund einer Klage von Sunrise dazu gezwungen, die Interkonnektionspreise zu senken. So sollte der Konkurrent zu fairen Konditionen Zugang zum Swisscom-Festnetz erhalten. Ausserdem musste Swisscom Sunrise für die Periode zwischen 2000 und 2006 rückwirkend die Preisdifferenz zurückzahlen.


Dieser Entscheid führte dazu, dass auch andere Telekom-Anbieter in der Schweiz das Gefühl hatten, sie könnten trotz anders lautender, bestehender Verträge ab sofort und ohne Klage von den günstigeren Preisen profitieren, wie Swisscom-Sprecher Carsten Roetz gegenüber Swiss IT Magazine erklärt. Unterstützt wurden sie dabei von der Comcom. Damit nicht einverstanden war, wenig überraschend, Swisscom und reichte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.


Dieses hat nun entschieden, dass Swisscom recht hat. Demnach sei die Festlegung der Preise für den Netzzugang Sache der Marktteilnehmer. Die Zugangsregulierung in der Schweiz basiere wie bisher auf dem Verhandlungsprimat. Erst falls sich die Marktteilnehmer nicht einigen könnten, könne die Comcom auf Gesuch die strittigen Punkte wie zum Beispiel die Preise festlegen. Die Interkonnektionsverträge für die Jahre 2000 bis 2006 behalten somit ihre Gültigkeit, es sei denn, ein Zivilgericht würde sie als widerrechtlich qualifizieren. Die Telekom-Anbieter müssen also Klage beim Zivilgericht einreichen, um von den tieferen Preisen profitieren können. Swisscom wird für allfällige Klagen die Rückstellungen in der Höhe von 200 Millionen Franken, die bereits vor dem Bundesgerichtsentscheid getätigt wurden, behalten, so Roetz.

(abr)


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