Sunrise zieht vor Bundesverwaltungsgericht

Swisscom kassiert laut Sunrise weiterhin zu viel für die Mitbenutzung der Kabelkanalisationen. Der kürzlich festgesetzte Preis der Comcom basiere auf einer diskriminierenden Berechnungspraxis.
20. Januar 2010

     

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat im Dezember entschieden, dass Swisscom die Preise für die Mitbenutzung der Kabelkanalisationen senken muss (Swiss IT Magazine berichtete). Konkurrent Sunrise ist mit diesem Entscheid beziehungsweise den neu festgelegten Preisen nicht zufrieden und hat deshalb am Montag beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerdeschrift eingereicht.

Das Gericht soll den Entscheid der Comcom überprüfen. Laut Sunrise hat die Kommission bei der Preisberechnung nämlich weiterhin eine vollständige Neubewertung sämtlicher Anlagen akzeptiert und Swisscom damit fälschlicherweise weiter eine "Monopolrente" zugesichert. Sunrise will deshalb eine Praxisänderung. Diese werde inzwischen auch durch den Preisüberwacher sowie weitere Konsumenten- und Wirtschaftskreise gefordert, heisst es. Weiter zeige ein neues Gutachten der Universität Zürich ebenfalls, dass die Methode, die die Comcom gewählt hat, falsch sei. Sie verstosse gegen das Diskriminierungsverbot im Fernmeldegesetz.




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