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Init7 triumphiert: Bundesgericht stellt sich gegen DNS-Sperren
Quelle: Bundesgericht

Init7 triumphiert: Bundesgericht stellt sich gegen DNS-Sperren

Laut dem Bundegericht gibt es in der Schweiz bereits klare Regeln für Netzsperren, womit eine von der Waadtländer Staatsanwaltschaft geforderte Sperre im Rahmen einer Strafverfolgung nicht zulässig ist. Init7 entscheidet den Streit um DNS-Sperren damit vor dem höchsten Gericht des Landes für sich.
4. November 2026



Das Bundesgericht hat entschieden, dass DNS-Sperren einzelner Websites in der Schweiz nicht zulässig sind. Das Schweizer Recht kenne bereits klare Ausnahmefälle kennt, in denen solche Netzsperren durch die Provider zulässig sind (namentlich im Glücksspielbereich und bei verbotener Pornografie), so das Gericht. "Diese Sonderregelungen sprechen dagegen, vergleichbare Massnahmen im strafrechtlichen Bereich durch eine weite Auslegung allgemeiner Bestimmungen zuzulassen, wie sie diejenigen zur Sicherungseinziehung und zur Beschlagnahme darstellen."

Hintergrund des Prozesses ist eine Anordnung der Waadtländer Staatsanwaltschaft, in der die Schweizer Internetprovider aufgefordert wurden, eine bestimmte Website zu blockieren. Abgesehen vom ISP Init7 leisteten sämtliche Unternehmen folge. Der Winterthurer Anbieter zog den Fall derweil vor Gericht und bekam nun Recht.


Das Bundesgericht ergänzt, dass der Gesetzgeber in diesem Fall aktiv werden müsste. So müsste etwa festgelegt werden, wer und bei welchen Gesetzesverletzungen Netzsperren anordnen könnte. "Diese politischen Abwägungen sind primär vom Bundesgesetzgeber zu treffen; das Bundesgericht kann eine solche Regelung nicht mittels Lückenfüllung einführen", so das Bundesgericht.
Teil der Geschichte war auch eine Strafanzeige und Busse über 6000 Franken für Init7-CEO Fredy Künzler, nachdem sich Init7 geweigert hatte, die Sperre umzusetzen. Laut Künzler ein "weiterer gescheiterter Einschüchterungsversuch". Man habe nun auch die Einstellung dieses Verfahrens beantragt.

Der ISP kommentiert: "Init7 und die Internet Community, die sich für Freiheit und Demokratie in der Schweiz engagieren, sind glücklich darüber, dass das Bundesgericht ein klares Verdikt gefällt hat. Es straft nicht nur die eigenmäch¬tig agierenden Staatsanwaltschaften der Kantone Waadt und Wallis ab, sondern stellt auch die Geschäfts¬politik der anderen Provider und des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation Asut bloss, welche die eigene Renditeziele offenbar über die demokratischen Rechte und die Freiheit in der Schweiz stellen." (win)


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