Swiss Made Software, Herausgeber der Labels "Swiss Made Software", "Swiss Digital Services" und "Swiss Hosting" informiert zum Thema Digitale Souveränität im Zusammenhang mit seinem Swiss Hosting Label. Grundsätzlich schaut man zufrieden auf die Entwicklung des Labels seit dem Launch vor sieben Jahren zurück – es gebe aber auch Schattenseiten. Gerade der Verkauf einzelner Label-Träger ist
Swiss Made Software ein Dorn im Auge: Das Abwandern von Schweizer Hosting-Anbietern an ausländische Mehrheitseigner reduziere die digitale Souveränität des Landes. Dies ist in einem Schreiben an die Label-Träger zu lesen.
Um mehr Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in das Label zu stärken, ist auf der Website des Swiss Hosting Labels nun
ein neuer Punkt in den FAQs zu finden: Eine Liste aller ehemaligen Label-Träger, denen wegen dem Verkauf ins Ausland das Label entzogen wurde. Unter den neun gelisteten Unternehmen findet sich etwa
Webland, seit 2022 in der Hand der schwedischen Miss Group, und
Metanet, seit 2022 Teil der deutschen Unternehmensgruppe Dogado.
Der prominenteste Fall auf der Liste ist aber der Messenger-Anbieter
Threema. Threema ging 2026 an die deutsche Investitionsgesellschaft Comitis Capital und ist damit nicht mehr für das Label qualifiziert. Das eigentliche Problem entstand aber schon früher: Bereits 2024, als Threema den Vertrag mit
Swiss Made Software unterschrieb, war die Firma schon seit 2020 im Besitz einer deutschen Investitionsgesellschaft (Afinum).
Laut den Vertragsbedingungen des Labels müssen Unternehmen mit dem Label jedoch zu zwei Dritteln in Schweizer Besitz sein, was 2024 damit bereits nicht mehr gegeben war. Swiss Made Software schreibt: "Threema wurde nun die Ungültigkeit des Vertrages infolge Täuschung mitgeteilt und aufgefordert, das Label Swiss Hosting umgehend zu entfernen." Das sei mittlerweile geschehen.
Auf Anfrage äussert sich Threema wie folgt zum Fall: Die beiden zentralen Versprechen des Labels – die Datenhaltung in der Schweiz und die Garantie, dass wenn überhaupt nur via Schweizer Behörden auf die Daten zugegriffen werden kann – erfülle man. "Beides trifft auch nach dem kürzlichen Besitzerwechsel uneingeschränkt auf Threema zu", so eine Threema-Pressesprecherin. Über den juristischen Weg am Label festzuhalten ist aus Sicht von Threema "die Sache nicht wert", worauf man das Label entfernt hat.
(win)