Das Sideloading auf Android, also das Installieren von Anwendungen aus anderen Quellen als dem Play Store, sollte eigentlich stark eingeschränkt werden, wie
Google unlängst noch plante. Nun rudert der Suchriese aufgrund von gemischtem Feedback zu diesem Plan zurück. Es soll also auch künftig noch möglich sein, Apps aus nicht verifizierten Quellen zu installieren. Ändern soll sich dabei nun vor allem die Menüführung. So müssen sich Nutzer künftig durch mehr und deutlichere Warnungen klicken, wenn sie eine solche App herunterladen und installieren wollen. Ausserdem soll es einen speziellen Account-Typ für die nichtkommerzielle Verteilung in beschränkter Zahl geben.
Die ursprünglich kommunizierte Idee von Google war, eine Ausweispflicht für Devs zu etablieren. Für 25 Dollar hätte man sich einmalig registrieren müssen, um Apps über den Play Store vertreiben zu können. Google wollte dies für alle zertifizierten Geräte durchdrücken. Gemeint sind damit alle Smartphones mit Google Services – also so gut wie alle hierzulande verbreiteten Geräte.
Das Feedback, das nun zum Rückzieher geführt habe, kam insbesondere von privaten (Hobby-) Entwicklern, Studenten und Power Usern, wie
Google in einem neuen Blogbeitrag
schreibt. Für kleinere Projekte, die in geringer Zahl an Freunde und Familie verteilt würden, soll es nun eigens einen eigenen Account-Typ geben, mit dem sich private Projekte auf eine beschränkte Anzahl Geräte deployen lassen.
Für Power User und Entwickler soll es derweil die bereits erwähnte neue Menüführung geben. Denn diese brauchen verständlicherweise mehr Flexibilität und sind sich den Risiken einer unbekannten App durchaus bewusst. Hier muss man als Nutzer in neuen Menü-Flow also klar bestätigen, dass man die Gefahren kennt.
Für Devs von regulären Apps im Play Store scheint die Ausweispflicht aber zu bleiben. Das Early-Access-Programm für die Identitätsbestätigung für Android-Entwickler ist gestartet.
Unter diesem Link und im Video unten gibt’s mehr Informationen und weiterführende Links zum Verifizierungsprozess.
Endgültig eingeführt werden soll die Massnahme dann im März 2026.
(win)