Ständerat fordert von sozialen Netzwerken Anlaufstelle
(Quelle: Pixabay)
30. Mai 2018 -
Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. sollen in der Schweiz künftig eine Anlaufstelle bieten. Das fordert der Ständerat und will so Verfahren beschleunigen.
Im Ständerat wurde eine Motion der Rechtskommission angenommen, die fordert, dass soziale Netzwerke in der Schweiz eine Anlaufstelle für Benutzer und Justiz bieten. Damit sollen die neuen Medien wie Twitter, Facebook und Co. stärker in die Verantwortung genommen werden.
Konkret fordert die Motion, dass soziale Netzwerke in der Schweiz ein Zustelldomizil oder alternativ eine Vertretung einrichten, welche sowohl Behörden als auch Nutzern als Ansprechpartner dienen soll. Damit soll auch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden, indem der Umweg über internationale Instanzen überflüssig wird. Hinter der Idee steht auch der Bundesrat. Simonetta Sommaruga relativiert allerdings: "Damit wir uns keine falschen Hoffnungen machen, wenn sich ein Unternehmen im Ausland weigert, der Pflicht zu einer Vertretung nachzukommen, dann haben die schweizerischen Behörden kaum Möglichkeiten, sie zwangsweise durchzusetzen."
Heute dauert allein die Zustellung von Gesuchen via internationale Rechtshilfe meist mehrere Wochen. Daher erhofft man sich durch die Motion vor allem auch eine Zeitersparnis. In Deutschland gibt es zudem bereits eine ähnliche Regelung, und auch in der EU wolle man die Rechthilfe effizienter gestalten, so Sommaruga. (swe)
Konkret fordert die Motion, dass soziale Netzwerke in der Schweiz ein Zustelldomizil oder alternativ eine Vertretung einrichten, welche sowohl Behörden als auch Nutzern als Ansprechpartner dienen soll. Damit soll auch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden, indem der Umweg über internationale Instanzen überflüssig wird. Hinter der Idee steht auch der Bundesrat. Simonetta Sommaruga relativiert allerdings: "Damit wir uns keine falschen Hoffnungen machen, wenn sich ein Unternehmen im Ausland weigert, der Pflicht zu einer Vertretung nachzukommen, dann haben die schweizerischen Behörden kaum Möglichkeiten, sie zwangsweise durchzusetzen."
Heute dauert allein die Zustellung von Gesuchen via internationale Rechtshilfe meist mehrere Wochen. Daher erhofft man sich durch die Motion vor allem auch eine Zeitersparnis. In Deutschland gibt es zudem bereits eine ähnliche Regelung, und auch in der EU wolle man die Rechthilfe effizienter gestalten, so Sommaruga. (swe)