Strafbefehl gegen Suissephone
Quelle: SITM

Strafbefehl gegen Suissephone

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin hat gegen den Telco-Anbieter Suissephone wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einen Strafbefehl erlassen.
27. März 2017

     

Suissephone auf der Anklagebank. Wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung schreibt, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin gegen das Unternehmen einen Strafbefehl erlassen. Dies wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Gegen das Unternehmen soll es bereits seit Jahren schweizweit eine grosse Anzahl von Beschwerden wegen unlauterem Verhalten gegeben haben. Opfer waren offenbar hauptsächlich ältere Personen mit einem Swisscom-Abonnement, welche plötzlich und unbeabsichtigt ein für sie ungünstiges Suissephone-Abonnement hatten.


Strafanzeige gegen Suissephone wurde bereits im August 2012 erstattet, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sei die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin nun zum Schluss gelangt, dass Suissephone sich gesetzeswidrig verhalten hat, so die SKS in der Mitteilung. In dieser werden Personen, die sich ebenfalls als Betrugsopfer von Suissephone sehen, aufgefordert, sich zu melden, so dass weitere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden können. "Die Stellung der Anklageseite kann so noch weiter gestärkt werden." (mw)


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Die Swissphone Wireless AG, auch "Swissphone" genannt, steht in keinerlei Zusammenhang mit Suissephone Communications. Suissephone und Swissphone sind zwei voneinander unabhängige Unternehmen, ohne jegliche Verbindungen. In der Vergangenheit kam es aufgrund der gleich tönenden Wortmarken immer wieder zu Verwechslungen seitens unzufriedener Kunden mit dem Unternehmen Suissephone. Die auf die Alarmierung und das Critical Messaging spezialisierte Swissphone Wireless AG ist ein international tätiges Schweizer KMU mit Hauptsitz in Samstagern (ZH).
Dienstag, 4. April 2017, Bolecek



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