Via Facebook die eigene Musik verkaufen
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Via Facebook die eigene Musik verkaufen

Seit heute haben Künstler in der Schweiz eine neue Möglichkeit, ihre Songs gegen Bezahlung im Internet anzubieten und deren Nutzung zu regeln. Auf Restorm.com können pro Song unterschiedliche Lizenzen angeboten und der Verkauf via Widget zum Beispiel in Facebook integriert werden.
30. Mai 2011

     

Mit Restorm.com haben Bands seit heute eine alternative Möglichkeit, im Internet mit ihren Songs Geld zu verdienen, wie die Schweizer Musikplattform bekannt gibt. Der neue Service lässt sich als Widget einfach in bestehende Plattformen wie Facebook oder die eigene Webseite einbinden (Bild und Video 1) und erlaubt somit, einen direkten Zugang zwischen Musikern und Konsumenten herzustellen. Zahlungen an Dritte können dadurch umgangen werden, was sich für Künstler und Labels in Form höherer Beteiligungen (90 Prozent) an Songverkäufen bezahlbar machen soll. Käufer haben zudem die Möglichkeit, den Künstlern einen höheren, als den in der Verkaufsmaske genannten Minimalbetrag zukommen zu lassen.


Ein weiterer Dienst, welcher ebenfalls ab heute auf Restorm zur Verfügung steht, ist das sogenannte Rightclearing-Verfahren (Video 2). Damit können Urheber von Musikstücken unter anderem selber pro Stück eigene Nutzungs-Lizenzen, sogenannte Creative-Commons-Lizenzen, erstellen und damit die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wahrnehmbarmachung, aber auch die weitere Bearbeitung des Lizenzgegenstandes kontrollieren. Nutzungsgebühren werden den Musikern schliesslich direkt auf einen Paypal Account überwiesen.

Für regelmässige Nutzer von Musikstücken kann der Kauf einer solchen Lizenz insofern von Interesse sein, da auf eine relativ einfache Weise für einzelne Songs Lizenzen erworben werden können.

Der von Restorm verfolgte Ansatz unterscheidet sich von Suisas, der alternativen Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, insofern, dass Letztere mit einer Anmeldung pauschal die Rechte an allen Werken eines Urhebers wahrnimmt. Wer deren Dienst in Anspruch nimmt, wird dafür wohl mit einer etwas höheren Kommission als mit den von Restorm genannten 10 Prozent pro Verkauf rechnen müssen. (hbe)



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