Die Cache-Funktion in
Google stellt keine Copyright-Verletzung dar. Dies entschied ein Gericht im US-Bundesstaat Nevada, das eine Klage des Autors Blake Field gegen Google abwies. Dieser forderte 2,55 Millionen Dollar Schadenersatz, weil er sich in seinen Urheberrechtsansprüchen verletzt sah. Dies, weil ein auf Fields Website veröffentlichter Text im Google-Cache immer noch auftauchte, nachdem der Text längst wieder von der Seite entfernt wurde. Das Gericht entschied nun, dass derartige Cache-Funktionen, die übrigens auch von anderen Suchmaschinen eingesetzt werden, keine Urheberrechte verletzen.