Bundesgericht: "Swisscom soll letzte Meile behalten"

Das Bundesgericht hat die Swisscom-Beschwerde gegen die teilweise Entbündelung der letzten Meile gutgeheissen.
16. März 2001

     

Die Leitungen von der Telefonzentrale bis zu den Hausanschlüssen, die so genannte letzte Meile, bleibt unter Kontrolle der Swisscom. Dies hat das Bundesgericht mittels Urteilsdispositiv beschlossen. Dem Urteil vorausgegangen war eine Beschwerde des Telecomunternehmens gegen die vorsorglichen Massnahmen der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom), dass die letzte Meile teilweise entbündelt werden soll. Die Begründung der Richter für das Urteil, das von der Swisscom-Konkurrenz zähneknirschend entgegengenommen wird, steht bislang noch aus. Bei der Swisscom ist man hingegen äusserst zufrieden. Man sieht bei der Ex-Monopolistin nach wie vor keinen Grund für die Entbündelung und verweist einmal mehr auf die anrollenden Alternativen wie WLL oder das Fernsehkabel.
Mit dem Entscheid können die vorsorglichen Massnahmen der ComCom nicht in Kraft treten. Das Hauptverfahren läuft hingegen wie geplant weiter. Mit einem Entscheid darf im Spätsommer gerechnet werden. Das Bundesgericht hat beim vorliegenden Fall zum ersten Mal eine Beschwerde gegen die ComCom gutgeheissen. (mw)


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