Swisscom: Beschwerde beim Bundesgericht

Die Swisscom wehrt sich gegen den Entscheid der ComCom, dass die Mietleitungen unter die Interkonnektion fallen.
2. November 2000

     

Damit konnte gerechnet werden: Die Swisscom reicht vor Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) ein, dass die Swisscom-Mietleitungen unter die Interkonnektion fallen. Als Gründe für die Beschwerde gibt der Ex-Monopolist an, dass die aktuellen Preis für die Mietleitungen im europäischen Mittel liegen. Ausserdem sei man bereits einem starken Wettbewerb ausgesetzt - zum einen durch die Kabelnetzbetreiber, zum anderen durch kommende Technologien wie WLL. Die Swisscom führt aus, man wehre sich gegen eine unnötige Regulierung. Ausserdem bemängelt der Telekomkonzern die Preisberechnung der ComCom. Die Kommission habe sich auf Preise aus dem Jahre 1998 bezogen und die Swisscom hätte nie Gelegenheit erhalten, zu den Preisen Stellung zu nehmen.
Die EU hat übrigens vor kurzem beschlossen, dass in allen EU-Staaten die letzte Meile zum Wettbewerb freigegeben werden müsse. (mw)


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