Eine Richterin vom Bezirksgericht Zürich hatte ein Einsehen und urteilte, es sei unsinnig und nicht möglich, alle Links die man auf seiner Website plaziere, auf strafbare Inhalte hin zu untersuchen. Damit wurde ein Assistenz-Professor der ETH vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Er könne für Links auf Dokumente mit rechtsextremen Parolen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Auf der ETH-Website des Assistenz-Professors hatte ein Journalist vor zwei Jahren Links mit rechtsradikalem Inhalt gefunden. Das rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Der Angeklagte berief sich darauf, er habe lediglich für Diskussion über eine vernünftige Regelung der Internet-Nutzung an der ETH sorgen wollen. Die Richterin befand nun, der Angeklagte selbst habe keine rassistische Website angeboten und man könne ihn nicht zur Rechenschaft ziehen.