Weko eröffnet Sanktionsverfahren gegen Swisscom

Die Wettbewerbskommission (Weko) wirft der Swisscom vor, gegen eine mit der Weko geschlossene einvernehmliche Regelung verstossen zu haben.
28. August 2002

     

Die Weko hat ein Sanktionsverfahren gegen die Swisscom eröffnet. Im Verfahren soll geklärt werden, ob diese sich an eine mit Weko geschlossene einvernehmliche Regelung hält. Darin ging es um gezielte Werbebeilagen in Rechnungssendungen von Telefonkunden, die zur Konkurrenz gewechselt und nur noch den Festnetzanschluss selbst bei der Swisscom hatten. Diese Kunden sollten mit den Beilagen gezielt wieder zurück in den Schoss der Swisscom gelockt werden.
Die einvernehmliche Regelung war am 6. Mai geschlossen worden. Aber bereits einen Monat später lag den Rechnungen wieder eine Beilage bei. Diese enthielt eine Gratistelefonnummer, über welche die abtrünnigen Ex-Kunden telefonisch wieder zur Swisscom zurückwechseln konnten.
Falls die Weko eine Sanktion ausspricht, kann diese die Swisscom bis zu zehn Prozent des letzten Schweizer Jahresumsatzes kosten.


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