Neue AHV-Nummer als E-Gov-Treiber
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/22
Für eine verstärkte Umsetzung des E-Government in der Schweiz müssen die Verwaltungsprozesse entsprechend angepasst und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden weiter optimiert werden. Das war das Fazit des Podiumsgesprächs zum Abschluss der Tagung «E-Government konkret: öffentlicher Sektor im Wandel?», die am 18. November in Basel durchgeführt wurde.
Ganz in diesem Sinn ist die Botschaft, die der Bundesrat jetzt zur Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet hat. Zentral ist darin die Regelung der Verwendung der neuen AHV-Nummer, die ab 2008 die bisherige Nummer ablösen soll. Die heutige Kennzahl genügt einerseits den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes nicht mehr, weil aus ihr Rückschlüsse auf Geburtstag,
-monat und -jahr, Geschlecht, Anfangsbuchstabengruppe des Geschlechtsnamens sowie Schweizer- oder Ausländerstatus des Versicherten gezogen werden können. Andererseits stösst die Verwendung der heutigen 11-stelligen AHV-Nummer auch an quantitative Grenzen, weil es zunehmend schwierig wird, jeder Person eine eindeutige zuzuordnen.
Aus diesen Gründen soll ab 2008 eine 13-stellige Nummer zum Zug kommen, die keinerlei Rückschlüsse auf die versicherte Person mehr zulässt. Diese anonyme Kennzahl wird gemäss Gesetzesänderung
in einem ersten Schritt als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen eingesetzt. Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass die neue AHV-Nummer auch bei privaten Zusatzversicherungen zur obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung, den Bundessteuern, der Militärverwaltung und an den ETHs verwendet werden kann.
Ausserdem hat der Bundesrat die Botschaft und den Gesetzesentwurf zur Harmonisierung amtlicher Personenregister verabschiedet und ans Parlament weitergeleitet. In diesem Registerharmonisierungsgesetz (RHG) ist auch festgelegt, wie die neue AHV-Nummer in den diversen Personenregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll. Heute ist der Datenaustausch zwischen diesen Registern mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Person nicht automatisierbar. Mit anderen Worten: Auch die elektronisch vorhandenen Daten müssen etwa bei Umzügen immer wieder ab Papier und von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. Mit der neuen AHV-Nummer und dem RHG will der Bundesrat diesem Missstand abhelfen und das E-Government hierzulande vorantreiben.