So läuft das elektronische Voting


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/17

     

Das mit dem Swiss IT Award ausgezeichnete Zürcher E-Voting-System kommt am 30. Oktober bei der kommunalen Abstimmung in Bülach und am 27. November in den Gemeinden Bülach, Schlieren und Bertschikon zum ersten «Ernst-Einsatz». Zu diesen Pilotabstimmungen hat der Regierungsrat nun die Vorgaben festgelegt.
Sechs Wochen vor der Abstimmung werden die Stimmregisterdaten über verschlüsselte Verbindungen an das virtuelle kantonale Stimmregister übermittelt. Daraufhin werden die Stimmrechtsausweise mit den Zutrittscodes für Internet und SMS generiert. Gleichzeitig werden die Passwörter und Schlüssel, die zur Auswertung benötigt werden, an die Gemeinden verschickt.





Der für die Abstimmung benötigte PIN-Code ist versiegelt auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Somit ist gewährleistet, dass bei der konventionellen Stimmabgabe kontrolliert werden kann, ob die Stimme schon einmal elektronisch abgegeben wurde.
Die Daten werden über ein
WABSTI genanntes System ausgewertet. Das E-Voting-System stellt dabei sicher, dass vor Urnenschluss kein Zugang zu den elektronischen Stimmzetteln möglich ist. Nach
der Erwahrung der Abstimmungsergebnisse durch Regierungs- oder Bundesrat werden die Daten unwiederbringlich vernichtet.




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