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Swisscom beschwert sich vergeblich

Erfolg für Sunrise und Orange: Die Eidgenössische Kommunika­tionskommission (ComCom) und die Wettbewerbskommission (Weko) hatten Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2009/03

     

Erfolg für Sunrise und Orange: Die Eidgenössische Kommunika­tionskommission (ComCom) und die Wettbewerbskommission (Weko) hatten Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Swisscom abgewiesen und bestätigt, dass Swisscom beim schnellen Internetzugang über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Nun ist Swisscom definitiv dazu verpflichtet, einen regulierten Breitbandzugang für alternative Anbieter anzubieten. Damit werden vermutlich die Preise deutlich sinken und die Angebotspalette an Diensten markant zunehmen. Swisscom akzeptiert den Entscheid mit Zähneknirschen und betont, dass man weiter der Auffassung sei, keine marktbeherrschende Stellung zu haben. Weiter versichert man, dass der regulierte Bitstrom­zugang auf November 2009 realisiert werden könne, zuvor gelte es noch entsprechende technische und vertragliche Vorarbeiten zu tätigen.



Derzeit ist noch ein weiteres, ähnliches Verfahren gegen Swisscom hängig. Das Sekretariat der Weko fordert darin Sank­tionen gegen Swisscom, weil diese im Bereich ADSL ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich einsetze. Diesen Missbrauch und die angedrohte Busse von nicht weniger als 237 Millionen Franken bestreitet Swisscom, trotz der nun definitiv festgestellten Bitstrom-Marktbeherrschung, weiter. (mv)








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