Weko-Sekretariat will Swisscom sanktionieren
Quelle: Swisscom

Weko-Sekretariat will Swisscom sanktionieren

Geht es nach dem Weko-Sekretariat, so muss Swisscom eine Sanktion in der Höhe von 143 Millionen Franken bezahlen. Dies, da das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Übertragungen von Live-Sport im Pay-TV einnehme.
23. Juli 2015

     

Im April 2013 hat die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung im Bereich der Übertragungen von Live-Sport im Pay-TV eröffnet, weil es Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom und Cinetrade gegeben habe (Swiss IT Magazine berichtete). Nun hat das Sekretariat der Weko einen 170-seitigen Verfügungsentwurf vorgelegt. In diesem gelangt das Sekretariat zum Schluss, dass sich die Anhaltspunkte bestätigt hätten. Einer Mitteilung von Swisscom zufolge wirft das Weko-Sekretariat dem Telco vor, "eine marktbeherrschende Stellung insbesondere bei der Bereitstellung nationaler Fussball- und Eishockeyübertragungen" inne zu haben. Swisscom müsse "allen TV-Plattformen in der Schweiz – soweit technisch möglich – ein gleichwertiges Teleclub-Sportangebot zu nicht diskriminierenden Bedingungen anbieten". Entsprechend sieht der Verfügungsentwurf, den das Sekretariat bei der Weko eingereicht hat, eine Sanktion in der Höhe von 143 Millionen Franken vor.

Swisscom weist die Vorwürfe in der Mitteilung zurück. Dem Telco zufolge sei eine Sanktion ungerechtfertigt, da das Unternehmen und die Cinetrade-Gruppe sich rechtmässig verhielten. So sei ein erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über Swisscoms TV-Plattform gerechtfertigt, da das Unternehmen hohe Investitionen getätigt habe, "um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können". Ausserdem würden die Übertragungsrechte für Sportinhalte periodisch in einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Swisscom werde den Verfügungsentwurf detailliert prüfen und fristgerecht dazu Stellung nehmen, heisst es.


UPC Cablecom begrüsst derweil den Verfügungsentwurf und erklärt in einer separaten Mitteilung, es könne nicht sein, "dass ein Endkunde seinen Breitbandinternet- und TV-Netzanbieter wechseln muss, nur weil das Teleclub-Sportangebot ausschliesslich über die Telekommunikationsinfrastruktur von Swisscom bezogen werden kann". Man hoffe nun auf einen raschen finalen Entscheid der Weko. (af)


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