Man achte aufs Lizenzmodell

Man achte aufs Lizenzmodell

Artikel erschienen in IT Magazine 2005/03

Konsequenzen für den Anwender

Wer Open-Source-Software nur anwendet, kann den Lizenzbestimmungen problemlos die kalte Schulter zeigen. Auch Modifikationen und Weiterentwicklungen fallen nicht unter die Copyleft-Bestimmungen, solange sie ausschliesslich im Privatbereich Verwendung finden. Copyleft kommt erst dann zum Tragen, wenn das Derivative Work publiziert werden soll.






Allerdings gehen die Meinungen auseinander, was privat ist und was nicht – vor allem für unternehmensintern genutzte Software. Das Schweizer Urheberrecht kennt, so Mike Widmer von der auf rechtliche Aspekte der freien Software spezialisierten Plattform Openlaw (www.openlaw.ch), den Begriff der «eng miteinander verbundenen Personen.» Der Urheberrechtsschutz setzt ein, sobald ein geschütztes Werk ausserhalb dieses Kreises verbreitet wird. In einem Kleinbetrieb, der zum Beispiel ein modifiziertes Linux auf seinen Desktops einsetzt, dürften die Mitarbeiter eher als «eng verbunden» gelten als in einem Grosskonzern mit Tochtergesellschaften. Widmer sieht in solchen Fällen zumindest «Klärungsbedarf».






Gerade die GPL bleibt in Grenzbereichen wie der Verteilung an Filialen und Tochterfirmen einer Konzernstruktur, an Kunden und andere Geschäftspartner stumm; sie spricht generell nur von «Distribution» und definiert den Begriff nicht näher. Eine Revision der mitlerweile dreizehnjährigen GPL-Bestimmungen ist derzeit im Gang. Die Free Software Foundation weiss aber noch nicht, wann die revidierte Lizenz kommt und welche Änderungen darin Eingang finden.
Auch kostenpflichtige Dienstleistungen wie Webhosting oder
E-Commerce sind selbst auf Basis von GPL-lizenzierter Software erlaubt – alles andere würde keinen Sinn machen: Publiziert wird dabei ja nicht die Serversoftware (Linux), sondern die Website selbst, das geistige Eigentum des Betreibers.


Die Open-Source-Definition

Was ist eigentlich Open Source? Die Nonprofit-Organisation Open Source Initiative (OSI) hat sich der Aufgabe verschrieben, den Open-Source-Gedanken mit Hilfe einer allgemeingültigen Definition des Begriffs voranzubringen.
Auf der Website www.opensource.org stellt die OSI zunächst fest, die Grundidee hinter Open Source sei einfach: «Wenn Programmierer den Quelltext lesen, modifizieren und weiterverbreiten können, entwickelt sich die Software», und zwar in einem Tempo, das im Vergleich zur herkömmlichen Softwareentwicklung erstaunlich wirke.





Mit diesem Grundgedanken im Hinterkopf propagiert die OSI ihre Open Source Definition. Es handelt sich dabei um einen Satz von zehn Voraussetzungen, die eine Softwarelizenz erfüllen muss, um sich mit Fug und Recht als Open-Source-Lizenz zu bezeichnen. Neben diversen Anti-Diskriminierungsregeln (die Lizenz darf zum Beispiel keine Personen, Personengruppen oder Einsatzgebiete vom Gebrauch der Software ausschliessen), spielen die folgenden vier Punkte die Hauptrolle:
Freie Weiterverbreitung: Die Lizenz darf niemanden davon abhalten, die Software als Teil einer Gesamtdistribution, die daneben weitere Software aus verschiedenen Quellen enthält, gegen Geld zu verkaufen oder zu verschenken. Die Lizenz darf jedoch nicht verlangen, dass dem ursprünglichen Autor dafür eine Lizenzgebühr entrichtet wird.





Zugang zum Quelltext: Wer die Software weiterverbreitet, muss den Quelltext jedem Benutzer auf einfache Weise zugänglich machen. Falls der Quelltext nicht mit der kompilierten Software mitgeliefert wird, sollte er idealerweise kostenlos via Internet zur Verfügung stehen oder gegen eine geringe Vervielfältigungsgebühr erhältlich sein.
Modifikationen erlaubt: Die Lizenz muss Änderungen am ursprünglichen Programm sowie daraus abgeleitete neue Software erlauben. Es muss ebenfalls erlaubt sein, die geänderte Software unter den gleichen Lizenzbedingungen wie das ursprüngliche Werk weiterzuverbreiten. Dies ist aber nicht zwingend – je nach Lizenztyp kann für geänderte Werke auch eine andere Lizenz zum Einsatz kommen.





Keine Einschränkungen für andere Software: Die Lizenz darf keine Einschränkungen für andere Software enthalten, die zusammen mit dem lizenzierten Werk vertrieben wird. Sie darf also zum Beispiel nicht verlangen, dass alle Programme in einer Distribution ebenfalls unter einer Open-Source-Lizenz stehen.
Die Open Source Definition ist selbst keine Lizenz, sie definiert nur, was eine Open-Source-Lizenz ausmacht. Auf der OSI-Website findet sich neben der Definition auch eine Liste aller OSI-zertifizierten Open-Source-Lizenzen.


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