Die Europäische Union hat neue Regeln für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten eingeführt. Seit dem 2. August sollen diese klar und transparent als mit oder von KI erstellt markiert werden. Man wolle das Risiko von Fehlinformation, Manipulation, Betrug, Irreführung und Identitätsdiebstahl durch KI-Inhalte damit möglichst unterbinden. Die neuen Bestimmungen sind Teil des 2024 eingeführten AI Acts der EU.
Inhalte die mithilfe von KI erstellt wurden, müssen fortan ein sichtbares Label sowie eine maschinenlesbare Markierung tragen. Ein entsprechendes Icon-Set wurde eigens hierfür herausgegeben (Bild).
Betroffen sind dabei aber nicht nur Inhalte, sondern auch Dienste. Neben Bildern, Audio und Video fallen also etwa auch Dienste unter die neue Kennzeichnungspflicht, die mit KI-unterstützer Biometrik-Erkennung arbeiten. Darunter fallen zudem auch KI-Chatbots und -Avatare, die als solche erkennbar sein müssen. Bei Texten ist die Regelung derweil etwas spezifischer: Die Markierung muss hier nur angebracht werden, wenn über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert wird und der Text keiner redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde.
Wenn sich die Anbieter nicht an die Kennzeichnungspflichten halten, kann es happige Bussen geben. Die Rede ist von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. EU-Institutionen, die sich nicht an die Pflicht halten, können mit bis zu 750 Millionen Euro sanktioniert werden.
(win)