In der EU müssen Gerätebatterien austauschbar sein, dies gilt allerdings nicht ausnahmslos für alle Produkte. Wie diese Woche
beschlossen wurde, sind mitunter Smartwatches, Fitness Tracker oder elektrisches Spielzeug von der Regelung ausgenommen.
Gemäss der Batterieverordnung müssen Batterien in Produkten, die in der EU verkauft werden, für Verbraucher grundsätzlich austauschbar sein. Ausnahmen gibt es dann, wenn das Öffnen eines Geräts Sicherheitsrisiken mit sich bringen könnte oder wenn technische Grenzen einen Zugang durch den Verbraucher unrealistisch machen. So gibt es bereits Ausnahmen für medizinische Produkte oder elektrische Zahnbürsten. Bei solchen Produkten müssen Batterien lediglich von unabhängigen Fachkräften ausgetauscht werden können, nicht aber von den Verbrauchern selbst.
Das Europäische Parlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen. Gibt es keine Einwände, tritt die neue Regelung nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
(rd)