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E-ID verspätet sich auf unbekannten Zeitpunkt
Quelle: eid.admin.ch

E-ID verspätet sich auf unbekannten Zeitpunkt

Das Startdatum für die E-ID auf Ende 2026 wurde von vielen angezweifelt – sie behielten Recht. Die E-ID wird sich auf ein bisher noch unbekanntes Datum verspäten. Grund ist, dass weitere Abklärungen und womöglich auch Massnahmen für einen sicheren Betrieb nötig sind.
1. Juli 2026



Die E-ID verspätet sich. Die Verantwortlichen zeigten sich nach der knappen Abstimmung im September 2025 noch euphorisch, dass die digitale Identitätskarte nun starten kann. Kritische Stimmen zweifelten zwar, ob der Fahrplan des Bundes realistisch ist, der Bundesrat kündigte aber noch im Februar dieses Jahres an, dass die E-ID voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2026 nutzbar sei.

Damit wird es nun aber nichts. Das Bundesamt für Justiz (BJ) kündigt einen neuen Zeitplan für die Einführung der E-ID an, nennt aber noch keinen konkreten Zeitpunkt. Erst wolle man die notwendigen Massnahmen in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ weiter konsolidieren und den Ressourcenbedarf ermitteln. Wenn diese Aufgaben abgeschlossen sind, werde ein neues Datum kommuniziert.
Nicht zuletzt aufgrund des knappen Volksentscheides ist der Bund angehalten, Themen wie Datenschutz viel Platz einzuräumen, um das Vertrauen in das Vorhaben zu stärken. Weiter bringen die Entwicklungen im Bereich KI zusätzliche Herausforderungen – etwa den Umgang mit Deepfakes oder das Einschleusen von Schadsoftware, wie das BJ schreibt. Diese Weiterentwicklungen gewichte man höher als die Einhaltung des angekündigten Einführungsdatums.


Auf die Entwicklung und den Start der Vertrauensinfrastruktur soll die Verspätung der E-ID für den Moment keinen Einfluss haben. Diese sei bereits weit fortgeschritten, werde erfolgreich getestet und soll den Betrieb voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 aufnehmen. Auf diesen Zeitpunkt hin soll auch das neue Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) zumindest teilweise in Kraft gesetzt werden. Die Vertrauensinfrastruktur könnte ab dann beispielsweise bereits für das Ausstellen eines digitalen Führerscheins genutzt werden. (win)


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