Die Schweiz und die Europäische Union bemühen sich, Massnahmen rund um Konsumentenschutz und Nachhaltigkeit umzusetzen. Und zwei dieser Vorstösse drehen sich um die Vereinheitlichung der Ladekabel an Elektronikgeräten. So ist seit dem 28. April 2026 eine neue Regelung in Kraft: Alle verkauften Laptops müssen per sofort mit einem USB-C-Anschluss für die Stromversorgung ausgestattet sein.
Für Smartphones und andere Kleingeräte gilt die USB-C-Pflicht bereits
seit Ende 2024, die Übergangsphase für die Laptop-Hersteller lief bis heute.
Beschlossen wurden die beiden Massnahmen bereits Ende 2022.
Mit der Massnahme soll übermässiger Elektroschrott verhindert und die Benutzerfreundlichkeit verbessert werden. Im Falle der Smartphones darf man wohl von einem Erfolg sprechen: Haushalte mit Apple- und Android-Geräten können sich damit etwa die Ladegeräte teilen, ausserdem ist es heute nicht mehr nötig, jedem noch so kleinen Neugerät ein Ladekabel beizulegen. Für Geräte, die ohne Ladekabel kommen, gibt es ausserdem ein entsprechendes, einheitliches Symbol auf den Packungen.
Der letzte Schritt ist damit jedoch noch nicht vollzogen, denn
2028 folgt die nächste Stufe: Ab dann müssen alle externen Netzteile mit USB-C-Stecker kommen.
Auf die Schweiz bezogen schreibt das BAKOM, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Geräte von dieser Plicht betroffen sein und zur Liste der USB-C-pflichtigen Geräte hinzugefügt werden können.
Update: In der ersten Version des Artikels war fälschlicherweise davon die Rede, dass die Schweiz die EU-Regulierung nicht übernommen habe. Die entsprechenden Stellen wurden angepasst.
(win)