Im Rahmen der Abstimmung vom 8. März 2026 kam es beim E-Voting im Kanton Basel-Stadt zu Unregelmässigkeiten. So konnten die Stimmen, die beim Kanton über das von der Schweizerischen Post angebotene E-Voting-System eingegangen sind, nicht gezählt werden. Die Bundeskanzlei betont, dass sich aufgrund der deutlichen Ergebnisse ausschliessen lässt, dass die nicht gezählten Stimmen das Endresultat der Abstimmung verändert hätten.
Weiter stellt sie aber auch klar: Durch die Nichtzählung wurden die politischen Rechte der betroffenen Stimmberechtigten verletzt. Ausserdem wirft der Vorfall selbstverständlich kein gutes Licht auf die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des E-Voting-Vorhabens. Man nehme den Vorfall ernst und arbeite nun daran, dass sich dieser nicht wiederhole, so die Bundeskanzlei (BK).
Das Problem führt man Stand heute auf Unregelmässigkeiten bei der Handhabung Pin-geschützter USB-Sticks zurück. Mit diesen sollten sich die E-Urnen entschlüsseln lassen. In den anderen Testkantonen (TG, SG und GR) habe die Entschlüsselung im Rahmen der jüngsten Abstimmung problemlos funktioniert.
Ein menschliches Fehlverhalten wird aktuell nicht ausgeschlossen. Hinweise, dass der Fehler im System liegt, lägen keine vor. Der Regierungsrat Basel-Stadt will nun eine externe Analyse in Auftrag geben, die Staatsanwaltschaft des Kantons hat bereits ein Strafverfahren wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt eingeleitet. Bis Ende des Jahres plant der Kanton ausserdem, die E-Voting-Tests zu pausieren.
Man müsse nun die richtigen Lehren aus dem Vorfall ziehen, so die BK weiter. Die Testkantone sollen in einem ersten Schritt die Prozesse zum Schutz der Schlüssel überprüfen. Weitere Massnahmen werden im Rahmen des etablierten Risiko- und Krisenmanagements erwartet.
(win)