Die Landesregierung will die Widerstandsfähigkeit kritischer Systeme erhöhen und den Schutz wichtiger digitaler Daten ausbauen und lässt dafür zwei Gesetzesprojekte vorbereiten. Wie das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)
mitteilt, hat der Bundesrat am 18. Februar 2026 entschieden, die Arbeiten in Umsetzung zweier überwiesener Motionen voranzutreiben.
Die Motion 23.3001 "Zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen" verlangt laut Bericht angepasste Rechtsgrundlagen, damit der Bund verbindliche Vorgaben zur Ausfallsicherheit und zur Störungsbehebung erlassen kann. Die Motion 23.3002 "Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz" zielt gemäss Mitteilung auf Vorgaben, wie sicherheitsrelevante Daten von Bund, Kantonen und Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen besser geschützt werden können.
Als kritische Infrastrukturen nennt das
BACS essenzielle Dienstleistungs- und Versorgungssysteme, etwa Stromversorgung, medizinische Versorgung und Telekommunikation. Das VBS soll laut Bundesratsentscheid in Zusammenarbeit mit WBF, UVEK, EFD und EJPD bis Ende 2026 die Eckwerte für zwei Gesetzesentwürfe erarbeiten und eine Regulierungsfolgeabschätzung durchführen.
(dow)