Die in immer mehr Schweizer Gebäuden installierten IoT-Stromzähler, sogenannte Smart Meter, verstossen nicht gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 20. Juni
entschieden. Die Klage ging von einem Bürger aus dem Kanton St. Gallen aus, der in der automatisierten Datenerfassung seines Stromverbrauchs einen Verstoss gegen das Datenschutzrecht sah.
Zwar handelt es sich bei der Stromzählung um Personendaten, "das System verwendet jedoch keine Personendaten für den Zweck, eine (automatisierte) Bewertung von persönlichen Merkmalen der betroffenen Personen vorzunehmen", wie es im Entscheid heisst. Und damit sei der Einsatz verhältnismässig und zweckgebunden. Konkret wird mit den Smart Metern alle 15 Minuten der durchschnittliche Verbrauch erfasst, Informationen zu einzelnen stromverbrauchenden Geräten jedoch nicht. Somit sind beispielsweise keine Rückschlüsse zum Einsatz von medizinischen Geräten und dem Gesundheitszustand des Nutzers möglich. Wäre dies der Fall, wären die erhobenen Daten dann wohl sensibler Natur und würden strengeren Regeln unterliegen.
"Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts, bringt nun Rechtssicherheit – Smart Meter sind datenschutzkonform. Zumindest für die aktuell praktizierte Nutzung der Smart Meter", wie Datenschutzspezialistin Michéle Balthasar von Balthasar Legal
in einem Blogbeitrag schreibt. "Es zeigt aber auch gleichzeitig: Smart Meter bleiben ein datenschutzrechtlich sensibles Thema."
Für die Verantwortlichen gelte aber weiterhin, dass Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismässigkeit als Pflicht zu betrachten sind. Die Situation könnte sich laut der Juristin aber verändern, wenn die intelligenten Stromzähler künftig detailliertere Verbrauchsanalysen erstellen. Auch könnten sich weitere datenschutzrechtliche Fragen auftun, wenn Smart Meter und andere IoT-Geräte im Haushalt gekoppelt werden würden.
(win)