Der Verein Digitale Gesellschaft hat ein überarbeitetes Datenschutz-Konzept 2.0 nach seinem Verständnis präsentiert. Zentral hervorgehoben werden im neuen Konzept sechs schützenswerte Punkte, die wie folgt lauten:
• Schutz vor Manipulation
• Schutz vor Diskriminierung
• Schutz vor Überwachung und Wahrung der Anonymität
• Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens-und Entwicklungschancen
• Schutz vor Stigmatisierung
• Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie
Das Konzept besagt darüber hinaus, dass bestimmte Datenverarbeitungen, die ein zu hohes Risiko aufweisen (namentlich biometrische Daten oder grundlose Überwachung), gänzlich verboten werden sollen. Darüber hinaus ist von einem einfachen Widerspruchsrecht die Rede, das für jeden einfach zugänglich sein soll, sofern man bezüglich einer Datenverarbeitung nicht einverstanden ist. Das Konzept soll durch wirksame Sanktionen gewährleistet werden.
Die Digitale Gesellschaft lädt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein, den Ansatz aktiv aufzugreifen und die Rahmenbedingungen für Datenschutz in der Schweiz gemeinsam zu gestalten. Das komplette Konzept kann
hier eingesehen werden.
(dok)