Die Stadt St. Gallen hat einer Motion mit dem Titel "Automatische Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum stoppen" deutlich zugestimmt. Damit verbietet das Stadtparlament, dass Videoüberwachungssysteme in der Stadt mit einer Software ausgerüstet werden, welche zur Gesichtserkennung verwendet werden kann und damit die Massenüberwachung ermöglichen könnte. Mit dem nun erlassenen expliziten Verbot wird es städtischen Organen somit verunmöglicht, biometrische Erkennungssysteme auf öffentlichem Grund einzusetzen. Dazu werden nun Anpassungen an verschiedenen Reglementen umgesetzt.
Laut einem
Audiobeitrag von "SRF" würde das Thema auch in anderen Schweizer Städten diskutiert – etwa Zürich, Luzern, Lausanne und Genf. Eine Strafrechtsprofessorin erklärt in diesem Beitrag auch, dass die automatische Gesichtserkennung durch die öffentliche Hand Stand heute aber ohnehin nicht erlaubt sei. Seitens Datenschutzorganisation herrsche aber die Meinung vor, dass es trotzdem explizite Verbote für den Einsatz solcher Systeme brauchen. Das Verbot in St. Gallen könnte nun Symbolwirkung für eine national geführte Debatte zum Thema haben – und eine solche sei angesagt, gerade im Zusammenhang mit dem Thema Straftatverfolgung.
(mw)