Bundesgericht darf Software als OSS veröffentlichen

Das Bundesgericht hat in Bezug auf die Veröffentlichung seiner Geschäftsverwaltungs-Software Openjustitia unter einer Open-Source-Lizenz grünes Licht bekommen.
4. September 2011

     

Das Schweizerische Bundesgericht wird demnächst seine intern entwickelte Geschäftsverwaltungssoftware Openjustitia unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen. Dies hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S), nach Prüfung einer Aufsichtsanzeige von Weblaw gegen das Projekt, entschieden. In einer Stellungname an die GPK-S akzeptierte das Bundesgericht diverse Bedingungen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität.


Durch die Veröffentlichung und freie Verfügbarkeit der Software können laut der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit Kosten gespart werden, da für kantonale Gerichte der Erwerb von kostenpflichtigen Software-Lizenzen entfällt.
(vs)


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