Die vielerorts als unangemessen betrachteten Gebühren auf digitale Speichermedien werden in der Schweiz jetzt doch erhoben. Mit dem Entschluss stützt das Bundesgericht die Auffassung der Eidgenössischen Schiedskommission. Der Bundesgerichtsentscheid tritt bereits per 1. September 2007 in Kraft und soll während 22 Monaten gelten. Ab diesem Datum werden auf digitale Speichermedien wie Festplatten oder Flash-Memories wie sie in MP3-Playern oder Harddisk-Recordern zum Einsatz gekommen, Gebühren erhoben.
Bei Harddisk-basierten MP3-Spielern beträgt die Abgabe etwa knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei audiovisuellen Aufnahmegeräten, sprich Festplattenrecorder, rund 35 Rappen pro Gigabyte.
Da die Abgaben direkt bei Herstellern und Importeuren erhoben werden, ist noch nicht sicher, in welchem Mass die Kosten auf die Endkunden abgewälzt werden. Die Situation dürfte sich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gestalten.
(rd)