Der erst vor einem halben Jahr nach einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Hackens aus dem Gefängnis entlassene US-Hacker Kevin Mitnick darf wieder im Computerbereich arbeiten. Nach den ursprünglichen Bewährungsbedingungen hätte er sich für drei Jahre keinem Computer oder Mobiltelefon auch nur nähern dürfen; eine Tätigkeit als Dozent für IT-Sicherheitsfragen hat er im Frühling abbrechen müssen, nachdem das Gericht mit einer weiteren Gefängnisstrafe drohte.
Möglich macht den Wiedereinstieg Mitnicks in die Computerwelt ein Einspruch, den er gegen die Auflagen des Gerichts erhoben hatte. Nach dem "First Amendment" der US-Verfassung müsste ihm Rede- und Schreibfreiheit gewährt werden.
Ein Gericht hiess diesen Einspruch jetzt gut und erlaubte Mitnick, sich als Berater in Sicherheitsfragen sowie als Online-Journalist zu betätigen. Stellenangebote müssen allerdings individuell auf ihre Eignung geprüft werden.
Nach eigener Aussage interessiert sich Mitnick "gar nicht mehr fürs Hacken. Aber weil ich so viel Erfahrung darin habe, versuche ich eben, etwas sinnvolles damit anzufangen."
(rd)