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Separater Verkauf von Microsofts OEM-CDs ist legal

Der deutsche Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass OEM-CDs mit Microsoft-Software auch ohne gebundelten Rechner verkauft werden dürfen.
7. Juli 2000

     

Microsoft stellt sich auf den Standpunkt, dass OEM-Software ausschliesslich mit einem neuen Rechner gebundelt abgesetzt werden darf. Vor dem Bundesgerichtshof sind die Redmonder jetzt abgeblitzt. Der Konzern muss es fortan akzeptieren, wenn Händler die OEM-Produkte auch einzeln anbieten. Der Richter erläutert das Urteil dahingehend, dass Microsofts Urheberrecht keine Möglichkeit biete, auch den Vertriebsweg zu bestimmen. (rd)


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