Microsoft stellt sich auf den Standpunkt, dass OEM-Software ausschliesslich mit einem neuen Rechner gebundelt abgesetzt werden darf. Vor dem Bundesgerichtshof sind die Redmonder jetzt abgeblitzt. Der Konzern muss es fortan akzeptieren, wenn Händler die OEM-Produkte auch einzeln anbieten. Der Richter erläutert das Urteil dahingehend, dass Microsofts Urheberrecht keine Möglichkeit biete, auch den Vertriebsweg zu bestimmen.
(rd)