Microsoft darf künftig keine irreführenden Behauptungen zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg mehr verbreiten. Dies hat das gleiche Gericht nun in einer einstweiligen Verfügung festgehalten.
Microsoft hatte behauptet, das Gericht habe mit dem fraglichen Urteil den Verkauf gebrauchter Software untersagt.
Microsoft darf ferner nicht mehr behaupten, dass das Oberlandgericht Hamburg im Februar 2007 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Juni 2006 widerrufen habe. Zudem wird Microsoft die Aussage verboten, in Folge des Urteils sei zwar Werbung für gebrauchte Software erlaubt, der Handel damit jedoch nicht.
Hintergrund ist der seit Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen Microsoft und dem deutschen Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft. Usedsoft ist in der Schweiz mit einer Niederlassung in Zug vertreten. Sollte Microsoft der Verfügung zuwider handeln, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250'000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Haft.
(ubi)