Das Bundesgericht hat einer weiteren Beschwerde von Konsumentenschützern gegen Gebühren auf MP3-Player und Harddisk-Recorder stattgegeben. Damit erzielt diese eine aufschiebende Wirkung, wie NZZ online meldet.
Es geht dabei um kapazitäts- und technologieabhängige Urheberrechtsabgaben, die auf Musikplayer und Harddiskrecorder erhoben werden sollen. Der Obolus würde laut der Stiftung für Konsumentenschutz MP3-Player um 10 bis 30 Franken verteuern, Video-Aufnahmegeräte mit integrierter Festplatte gar um 90 Franken.
Laut dem Bundesgericht habe man zwischen den Interessen der Urheber und denen der Importeure und Verkäufer abzuwägen. Die Urheber und die sie vertretenden Organisationen möchten die Abgaben naturgemäss umgehend erhalten, während die Importeure und Verkäufer erst dann bezahlen wollen, wenn entschieden ist, ob es für die Abgaben überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.
(ubi)