Keine Revision des Fernmeldegesetzes

Der Bundesrat will das Fernmeldegesetz nicht revidieren. Swisscom ist mit diesem Entscheid einverstanden.
17. September 2010

     

Der Bundesrat ist in seiner Analyse des Fernmeldemarktes zum Schluss gekommen, dass die Schweiz gut mit Telekom-Services versorgt ist. Es gebe zwar Unzulänglichkeiten, diese würden aber keine Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) rechtfertigen.


Laut dem Bundesrat hat die Marktöffnung in der Festnetz-Telefonie zu sehr guten Ergebnissen geführt. Ebenso erfreulich sei die Dynamik in Bezug auf das Thema Glasfasernetze. Bemängelt wird indes die Entwicklung im Bereich des Mobilfunks und des Festnetz-Breitbandmarktes. Hierbei stehen vor allem die Preisentwicklungen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten in der Kritik. So zieht der Bundesrat unter anderem in Betracht, das Recht, welches die Mitbenutzung der Netze marktbeherrschender Anbieter gegen Entgelt regelt, auf andere Technologien als lediglich die Kupfernetze auszudehnen. Des weiteren stellt sich die Frage, inwieweit die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) in Zukunft eingreifen darf.


Ausserdem behält es sich der Bundesrat vor, künftig Anschlüsse mit hoher Bandbreite in die Grundversorgung aufzunehmen. Momentan dränge sich aber eine Aufnahme aufgrund der realen Bedürfnisse nicht auf. Zudem würde sie Investitionen hemmen.


Allerdings erklärt der Bundesrat auch, dass die meisten Änderungen eine Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) erfordern. Dies würde aber zur grossen Unsicherheiten führen, da die letzte Revision noch nicht lange zurückliege. Ausserdem würde die Überarbeitung die für die Investitionen nötige Rechtssicherheit gefährden. Dieses Risiko wiegt aus Sicht des Bundesrates schwerer als die Unzulänglichkeiten. Daher sei eine Revision des Fernmeldegesetzes zurzeit nicht dringlich. Swisscom teilt die Einschätzung des Bundesrates und ist mit der Nicht-Revision des FMG einverstanden, wie das Telekom-Unternehmen in einer Mitteilung schreibt.

(abr)


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