Heute hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur - oder kurz ZertES - vorgelegt. Mit dem Gesetz wird die Anerkennung von digitalen Unterschriften geregelt, die sodann der handschriftlichen Signatur gleichgestellt wird. Da immer noch Unklarheit darüber besteht, welche Institution nach dem definitiven Aus von Swisskey, als Zertifikatsausgabestelle auftreten wird, ist im ZertES vermerkt, dass der Bundesrat einen Zertifikatsanbieter beauftragen kann.
Gemäss der Pressemitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird gegenwärtig sogar geprüft, ob der Bund allen Bürgern oder Einwohnern eine digitale Signatur ausstellen soll. Noch in diesem Jahr kommt das ZertES vor das Parlament und wird damit rechtsgültig werden. Da sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens keine grosse Differenzen erkennen liessen, sollte das neue Gesetz nicht vor den Räten scheitern.